Dr. Volker Ullrich MdB und Peter Müller, ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes und ehemaliger Bundesverfassungsrichter, diskutieren über unsere Verfassung. Beide nennen das Grundgesetz ein Erfolgsmodell.

In einem grandiosen Vortrag überzeugt Peter Müller mit Engagement und Witz über die Einmaligkeit dieses besten Provisoriums, das wir nun seit 75 Jahren unser Grundgesetz nennen können. Angefangen bei den Müttern und Vätern des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat bis hin zu den aktuellen Verfassungsfragen unserer heutigen Zeit.

Zwar fehlt dem Grundgesetz eine Staatszielbestimmung, dafür lebt es für die klare Leitidee, ein Bollwerk gegen den Faschismus, Rassismus und Totalitarismus zu sein. Das Grundgesetz basiert auf vier Grundprinzipien die als unantastbar gelten:

Die Menschenwürde, die Demokratie, der Rechtsstaat und das Sozialstaatsprinzip.

Müller sprach auch über den Zeitpunkt der Wiedervereinigung und den Beitritt der 5 neuen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 Grundgesetz. Die Gelegenheit nicht genutzt zu haben, aus dem Provisorium Grundgesetz eine Verfassung gemacht zu haben, sieht Müller als vertane Chance an. Er betonte aber auch, dass die Gelegenheit verstrichen und der beschleunigte Ablauf der Ereignisse in den Jahren 1989 bis 1990 keine Zeit ließen, um einen Verfassungskonvent abhalten zu können. Vielmehr, so meinte Müller, war die einmalige Gelegenheit die Wiedervereinigung praktisch zu vollziehen, das Gebot der Stunde gewesen. Bedenklich nannte Müller die Regelungswut großer Koalitionen, welche mangels gegenseitigen Vertrauens, Einigungen lieber im Grundgesetz festschrieben als der Besonderheit der Verfassung Rechnung zu tragen.

Für erzielte Ergebnisse, zum Beispiel im Abtreibungsrecht, bemerkte Müller, dass der erzielte Kompromiss keiner der Seiten gefallen würde, aber der Konflikt mit diesem Kompromiss weitgehend befriedigt worden wäre. Eine Aufgabe dieses Kompromisses sah Müller als wenig hilfreich an.

Über die gewachsene Rolle des Bundesverfassungsgerichtes bemerkte Müller, dass diese für unseren Staat wichtig ist, und sich diese Rolle auch im Konflikt mit Europa und dem Europäischen Gerichtshof als beständig erwiesen hat. Trotzdem bemerkt Müller die Notwendigkeit, gegen den sich ausbreitenden Populismus vorzugehen, da dieser unsere freiheitlich demokratische Grundordnung bedroht.

Das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahlrechtsreform der Ampelregierung, welches am 29.07.2027 erwartet wird, sparte Müller an diesem Abend aus.

von Karsten Ristow, Geschäftsführer

Peter Müller, ehemaliger Ministerpräsident des Saarlandes und ehemaliger Bundesverfassungsrichter

CGM-Geschäftsführer Karsten Ristow und CGM-Landesvorstand Hans Rieß