Am Donnerstag, dem 29.01.2026 traf sich der Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht, am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Regensburg. Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Frank Maschman hatte diesmal zum Thema Tarifrecht geladen. Inhalt der Veranstaltung waren also:
- Tarifanwendung aufgrund Bezugnahme
- Tarifgeltung aufgrund Tarifgebundenheit
- Kontrolle eines in Bezug genommenen Tarifvertrags nach §§ 305 ff. BGB
Den Vortrag zum Thema hielt Herr Dr. Christoph Betz, Richter BAG, am 4. Senat, des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt.
Generell waren die Themen des Abends nicht ganz ohne. Insbesondere Kolleginnen und Kollegen mit Erfahrungen sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht sahen die Inhalte des Abends als Herausforderung.
Grundsätzlich, so führte Dr. Betz aus, seien Bezugnahmeklauseln nach der Typologie Statisch, Zeitdynamisch (kleine dynamische Bezugnahmeklausel) und Tarifwechselklausel (große dynamische Bezugnahmeklausel) zu unterscheiden. Probleme in der Praxis gäbe es hier vor allem im Bereich der Auslegung der Bezugnahmeklauseln. Im Zweifel würde man eine zeitdynamische Bezugnahme unterstellen. An Beispielen aus der Praxis führte Dr. Betz hier tiefer in die Materie. Die allzu klare Erkenntnis, dass die Probleme vor allem im Detail liegen, führte zur Betrachtung von Tarifkollisionen in tarifpluralen Betrieben. Hier nannte Dr. Betz Beispiele zur Tarifkonkurrenz. Beide Parteien des Arbeitsverhältnisses sind an mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Tarifvertragsparteien gebunden. Dies lässt sich auflösen nach dem Grundsatz der Spezialität (etwa: BAG 9. Dezember 2009 – 4 AZR 190/08 – Rn 49). Darüber hinaus waren Tarifkollisionen aufgrund Überschneidung der Geltungsbereiche zweier Tarifverträge Thema, welche seit dem Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) am 10. Juli 2015, gelöst sein sollten. Hierzu führte Dr. Betz aus, dass das TEG sich als stumpfes Schwert gezeigt hätte, weil seit seiner Einführung kein Fall mit Hilfe dieser gesetzlichen Grundlage gelöst worden ist. Größtes Problem in diesem Zusammenhang stellt die notarielle Offenlegung von Mitgliederzahlen der tarifschließenden Gewerkschaften dar. Die Beteiligten legen ihre Zahlen nicht offen und erhalten ohne diese Grundlage keinen Rechtschutz vor Gericht, weil Verfahren nicht zu Ende gebracht werden können. Insgesamt waren sich die Teilnehmer einig, dass die Veranstaltung der Uni Regensburg ein gelungener Abend war.
von Karsten Ristow, Geschäftsführer
Geschäftsführer Karsten Ristow, Hauptvorstandsmitglied Thomas Matulla, Geschäftsführer Bernhard Adler
re. Dr. Christoph Betz