(v.l.) Thomas Sperber, LAG-Präsident Joachim Vetter, Gerhard Herzog, Martin Walzer, Gerhard Kastner, Robin Hemer, Bernhard Bauernfeind; Michael Kohl, Roland Strohmaier, Eckart Raupach, Hakan Ünal, Mario Richter, Johann Schuster, Peter Geisler, Christoph Einhorn

 

Die Teilnehmer des Seminars vom 12.-16.06.23 in Bad Füssing erhielten eine fundierte Fortbildung in den Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung.

Gemeinsam mit ihrem Referenten Karsten Ristow setzten sich die Betriebsratsmitglieder mit den Mitwirkungsrechten des Betriebsrates in personellen, sozialen wie auch wirtschaftlichen Angelegenheiten auseinander. Insbesondere die Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses wurde dabei intensiv beleuchtet. Dabei wurden in vielen verschiedenen Praxisbeispielen Möglichkeiten der effektiven Interessenvertretung aufgezeigt. Das Seminar bot den vierzehn teilnehmenden Betriebsräten Möglichkeiten des Austausches und der Vernetzung. Im weiteren Verlauf des Seminares wurden ebenfalls Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Minderheitenfraktion oder des einzelnen Betriebsratsmitgliedes aufgezeigt.

An diese Thematik schloss als 2.Referent Joachim Vetter, Präsident des Landesarbeitsgericht Nürnberg (LAG) im weiteren Verlauf der Seminarwoche an.

Gemeinsam mit Herrn Vetter beleuchteten die Betriebsräte aktuelle Entwicklungen auf arbeitsrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Ebene und besprachen im weiteren Verlauf des Seminares die aktuellen Tendenzen der Rechtsprechung. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auch auf die arbeitsrechtliche Bewertung von Rechtsfällen mit Blick auf den Mitwirkungsrechten des Betriebsrates in den personellen, sozialen wie auch wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Aufgrund der Begeisterung der Teilnehmenden ist bereits ein neuen Seminartermin in Bad Füssing in Planung.

von CGM-Geschäftsführer Karten Ristow