Am Sonntag, den 09.03.2025 war der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, auf Einladung von Josef Rief MdB und organisiert von der Konrad Adenauer Stiftung nach Kirchberg an der Iller gekommen, um einen Vortrag zum Thema „Grundgesetz, Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt“, über das Entstehen unseres Grundgesetzes und seiner Wurzeln zu halten. Auch sorgte eine lebhafte Diskussion mit dem Publikum am Ende des Vortrags für brandaktuelle Bezüge zu verfassungsrechtlichen Fragen der Zeit.
Dr. Stefan Hofman der Landesbeauftragte und Leiter Politisches Bildungsforum Baden-Württemberg begrüßte alle Teilnehmer der Veranstaltung herzlich. Besonders den Ehrengast des Abends den Präsidenten des Bundes-verfassungsgerichts Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth. Aber auch den eigentlichen Initiator der Veranstaltung Herrn Konrad Rief, Mdb. Im Vortrag von Prof. Dr, Harbath ging es dann, um die Herleitung der Ideen des Grundgesetzes und die Benennung zweier Vorläufer aus der Geschichte für diese noch heute so erfolgreiche und auch oft kopierte Verfassung. Die Grundlagen waren zum einen die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849 (Paulskirchenverfassung) und zum anderen die Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 14. August 1919. Beide schafften nach dem Zweiten Weltkrieg die Grundlage für das Grundgesetz. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes aus Art. 20; Republik (Abs. 1), Demokratieprinzip (Abs. 1), Sozialstaatsprinzip (Abs. 1), das Bundesstaatsprinzip (Abs. 1), und Rechtsstaatsprinzip (Abs. 3). Enthält mit dem Sozialstaatsprinzip und der Rechtsstaatlichkeit zugleich die anerkannten Staatsziele des Grundgesetzes. Wichtiger aber so Harbarth waren die Weiterentwicklungen und Veränderungen unseres Grundgesetzes. Insbesondere der Grundrechtekatalog beginnend mit der Menschenwürde des Art. 1 GG oder auch der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs 3.Im Falle der Koalitionsfreiheit benannte er hier die Grundlage für unser gewerkschaftliches Handeln. Nach dem äußerst interessanten Vortrag ging Herr Dr. Hofman dazu über, Fragen aus dem Publikum zu sammeln.
Die Frage warum 97 % aller Verfassungsbeschwerden vom Gericht abgelehnt werden, begründete Harbarth damit, dass tatsächlich alle Verfassungsbeschwerden vorgeprüft und bewertet werden. Die Prüfung aber eben auch in den meisten Fällen zu keinem Urteil eines Senates kommen, weil die Verfassungsbeschwerde, aufgrund Verfahrensrechtlicher Fehler, nicht zugelassen wird. Auch bei der Frage: Darf der aufgelöste Bundestag überhaupt noch Grundgesetzänderungen beschließen, welche weit in die Zukunft wirken werden? Prof. Dr. Harbarth bat um Verständnis dafür, bei dieser Frage nicht ins Detail gehen zu können. Erklärte aber die verfassungsrechtlichen Grundsätze. Hier ist insbesondere das mit Verkündung der Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten die Arbeit des Bundestages nicht beendet. Am Ende war es ein gelungener Abend mit vielen interessanten Denkanstößen.
von Karsten Ristow, Geschäftsführer