Am Mittwoch, dem 22. April 2026 hatte der Präsident des Landesarbeitsgerichts Herr Dr. Harald Wanhöfer zur Vortragsveranstaltung in den Münchner Justizpalast geladen. Als Referentin des Abends war die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes Frau Inken Gallner zum Thema „(Arbeits-) Recht in Zeiten der Kriege und Krisen“ gesprochen.
Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Vorsitzenden der MÜNCHENER JURISTISCHEN GESELLSCHAFT e.V. Herrn Professor Lorenz, führte dieser in den Abend ein und stellte Frau Inken Gallner und ihre beeindruckende Vita vor. Im Anschluss bedankte sich Frau Präsidentin Gallner für die Vorstellung und führte in das Thema des Abends ein. Besonderes Augenmerk legte Frau Gallner auf das deutsche Arbeitsrecht in dem die ehrenamtlichen Richter von ihr als ein wichtiger Faktor gesehen wird. Aus diesem Grund bedankte sie sich auch für das Engagement der Ehrenamtler und für das große Interesse am heutigen Abend.
Schon auf der ersten Folie ihres Vortrags sprach Frau Gallner über das Tariffähigkeitsverfahren der DHV zur Vereinigungsfreiheit nach Art. 11 EMRK. Das unsere Schwestergewerkschaft im CGB Teil des Vortrags sein würde hatten wir nicht erwartet. Um so bemerkenswerter war, dass Frau Präsidentin Gallner mit der Zulassung vor dem EMRK eine Veränderung der bisherigen Rechtsprechung nicht für ausgeschlossen hält.
Weiter berichtete Frau Gallner über die Besonderheit des Verhältnisses zwischen der europäischen Rechtsprechung des EMRK und der Konflikte mit dem Deutschen Bundesverfassungsgericht. Positiv bewertete Frau Gallner, dass die Gräben der Vergangenheit in den letzten Jahren geschlossen werden konnten. Auch den regelmäßigen Austausch mit der europäischen Ebene nannte Präsidentin Gallner als einen Grund für die Veränderung. Den Gedanken weiterführend, sprach sich Präsidentin Gallner dafür aus, den Dialog in unserem Land weiterzuführen. „Wir Bürger sind gefragt und müssen den Diskurs in unserem Land führen“. Frau Gallner erinnerte an die letzten Landtagswahlen in ihrer Wahlheimat Erfurt. Sie sprach von einer Mauer in den Köpfen vieler Ostdeutscher, welche wir nur im Austausch miteinander abbauen können.
Die besondere Rolle des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in unserem Land und die Tatsache, dass es ähnliches nur noch in Österreich gibt, zeigt auf das wir hier im europäischen Vergleich eine Sonderrolle haben. Die mittelbare Grundrechtsbindung der Tarifparteien an das Gleichheitsgrundrecht bestätigt diese besondere Stellung. Für das Arbeitszeitrecht erwartet auch Präsidentin Gallner Veränderungen durch neue Gesetzgebung aus Berlin, welche für ähnlich viel Arbeit für die Gerichte sorgen werden, wie die europäische Richtline zur Arbeitszeiterfassung. Die Tatsache das die Arbeitgeber verpflichtet wurden jede Arbeitszeit zu erfassen zeigte „den Elefanten im Raum“ auf, mit welchem im Anschluss umgegangen werden musste. Insbesondere für das Streikrecht werden in Deutschland weitere Regelungen erwartet, welche Spartengewerkschaften erreichen sollen. Das erklärte Ziel zu verhindern, dass das ganze Land stillsteht, ist hier wohl die gestellte Aufgabe.
Zum Ende ihres Vortrags kam Präsidentin Gallner zurück auf die Aufgabe für uns alle unsere Demokratie zu verteidigen. Als Empfehlung benannte sie hier das Buch von Ruprecht Polenz „Tu was“ 4. Auflage 2025 an. Seine zwölf Appelle als kurze Anleitung zur Verteidigung der Demokratie benannte Präsidentin Gallner als gute Grundlage für dies Projekt.
von Karsten Ristow, Geschäftsführer
Prof. Stephan Lorenz, stv. Vorsitzender Münchner Juristische Gesellschaft e.V.
Justizpalast München