Verbandsempfehlung des Fachverbands Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern (SHK).
Auch die Mitgliedsbetriebe im Fachverband SHK möchten die vom Gesetzgeber gegebene Möglichkeit nutzen eine Inflationsausgleichsprämie an die Beschäftigten im bayerischen SHK-Handwerk auszuzahlen.
Der Fachverband SHK informiert uns als Tarifpartner darüber, dass zusätzlich zu den tariflich vereinbarten Erhöhungen für das Jahr 2023, auch im bayerischen SHK-Handwerk nun eine Inflationsausgleichsprämie von 1.000,00 € an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlt werden soll. So sieht es jedenfalls eine Verbandsempfehlung vor, die an alle Mitgliedsbetriebe gesendet wurde.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer diese Prämie als freiwillige Leistung zahlen und zahlt diese zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gemäß § 3 Nr. 11 c) EStG. Diese Prämie ist vom Gesetzgeber freigestellt worden von Steuern und Sozialabgaben und kommt damit “brutto für netto” beim Mitarbeiter an.
Die freiwillige Prämie kann gemäß der Verbandsempfehlung im SHK-Handwerk Bayern nun in 10 Raten zu jeweils bis zu 100,00 € an den Arbeitnehmer und jeweils bis zu 50,00 € an den Auszubildenden ausbezahlt werden. Die erste Rate soll bereits zusammen mit der Entgeltzahlung für den Monat Juli 2023 erfolgen. Die Inflationsausgleichsprämie kann aber auch als Einmalzahlung erfolgen.
Sofern bereits steuerfreie Beträge der Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt worden sind, sind diese auf die freiwillige Prämie gemäß dieser Verbandsempfehlung anzurechnen. Der Gesetzgeber lässt diese Prämienzahlungen in einer Höhe von maximal 3.000 € pro Beschäftitem bis zum 31.12.2024 zu.
“Die CGM begrüßt diese Verbandsempfehlung ausdrücklich!” zeigt sich der CGM-Landesvorsitzende Bernhard Bauernfeind erfreut und fordert alle Betriebe auf, dieser Empfehlung auch möglichst vollständig nachzukommen!
von Karsten Ristow, CGM-Geschäftsführer