Die Teilnehmer der Betriebsräteschulung vor dem Arbeitsgericht Augsburg (v.l.):
Marcel Wölk, Artur Kechter, Peter Groß, Markus Thinnes, Stephan Wührer, Oliver Ohletz, Ina Röstel und Referent und CGM-Geschäftsführer Karsten Ristow.
Für viele der Teilnehmer war das Seminar „Betriebsverfassungsrecht I“ die erste Grundlagenschulung nach Ihrer Wahl in den Betriebsrat.
Das Seminar, welches vom 26. – 30.09.2022 in Augsburg stattfand, vermittelte einen gründlichen und fundierten Einstieg in die Thematiken des Betriebsverfassungsrecht. Schwerpunkt des 5-tägigen Seminar lag dabei auf den rechtlichen Grundlagen der Betriebsratsarbeit, auf dem Betriebsrat als Kollektivorgan und auf der daraus resultierenden Rolle des einzelnen Betriebsrates. Es ging außerdem um die Organisation und den Inhalt der Betriebsratsarbeit, sowie die Aufgaben der einzelnen Mitglieder sowie auch um die Aufgaben des Betriebsratsgremiums.
Das Seminar gestaltete als Referent der Augsburger CGM-Geschäftsführer Karsten Ristow.
Für viele Teilnehmenden war das Highlight der Woche die Teilnahme an verschienen Kammerterminen am Arbeitsgericht Augsburg. Im Anschluss daran diskutierte die Seminargruppe im Tagungshotel die verschiedenen Fälle sowie aktuelle richtungsweisende Entscheidungen im Betriebsverfassungsrecht bzw. Arbeitsrecht.
Neben der thematischen Auseinandersetzung mit betriebsratsrelevanten Inhalten, fand am Dienstagabend außerdem eine Stadtführung zur über zweitausendjährigen Geschichte Augsburgs statt. Das anschließende Abendessen im Ratskeller rundete den Abend mit einem kulinarischen Highlight ab.
(c) Text und Bild: Leonardo Chiarelli, Geschäftsführer Franz-Röhr-Bildungswerk