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Das CGM-Verhandlungsteam: Geschäftsführer Karsten Ristow; Landesvorsitzender Hans Schalk; Peter Schlosser; Gerhard Sigmund; Geschäftsführer Sebastian Scheder

Tarifverhandlung Metallhandwerk Bayern

Am Dienstag, den 24.01.2023, fanden in Nürnberg die turnusgemäßen Tarifverhandlungen mit dem Fachverband Metall Bayern statt. In langwierigen Verhandlungen schafften es die Vertreter der Tarifkommissionen von Gewerkschaft und Arbeitgeberseite zu einem Abschluss zu gelangen.

Schon zuvor trafen sich die Tarifkommissionen der Christlichen Gewerkschaft Metall Bayern und des Fachverband Metall zu Vorgesprächen. Beiden Seiten war die Verantwortung für die erfolgreiche Fortführung des gemeinsamen Tarifgeschäfts bewusst.

Um unsere Tarifarbeit im Metallhandwerk weiter mit der Basis zu verbinden verstärkten Betriebsräte aus dem Handwerk die Verhandlungskommission um den Landesvorsitzenden Hans Schalk.

Der erzielte Tarifabschluss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen.

Die Inflationsausgleichsprämie wurde in Höhe von 1.200,– € tarifvertraglich festgeschrieben. Bis zum 01.05.2023 sind 600,– € zu zahlen, die zweite Tranche in gleicher Höhe muss bis zum 31.12.2024 zur Auszahlung kommen.

Die Tabellenwirksame Entgelterhöhungen ist zu den folgenden Bedingungen beschlossen worden:

Die EG 5 wird jeweils zum 01.05.2023 sowie zum 01.05.2024 um jeweils 4 % angehoben. Dies macht eine Stundenentgelterhöhung von 2 x 67 Cent aus.

Um diese Beträge werden alle Entgeltgruppen erhöht, was die unteren Entgeltgruppen im Vergleich zu den oberen Entgeltgruppen besserstellt und der Entgeltspreizung entgegenwirkt. Das Monatsentgelt erhöht sich im Jahr 2023 und im Jahr 2024 jeweils im Mai über alle Entgeltgruppen jeweils um 116,– € bzw. 117,– € (rundungsabhängig).

Der Tarifvertrag zum Gesundheitsbonus wird wie folgt geändert:

In der Tarifvereinbarung über eine anwesenheitsabhängige Bonusregelung wird das auszuzahlende Entgelt dynamisiert, d.h. es gilt nicht mehr länger die Entgelttabelle von 2016 sondern es wird immer die aktuelle Tabelle herangezogen. Dieses Jahr wird der Bonus damit zwischen 269,76 € und 667,92 € betragen, im kommenden Jahr zwischen 283,80 € und 681,96 €.

Darüber entwickeln wir den vereinbarten „Gewerkschaftsbonus“ für alle Mitglieder der CGM in zwei Bereichen unserer Tarifvereinbarungen fort:

Im Tarifvertrag zum Gesundheitsbonus gilt für CGM-Mitglieder, dass es neben dem abschmelzbaren Gesundheitsbonus i.H.v. einem Prozentpunkt des Jahresbruttos ein weiterer Prozentpunkt zur Auszahlung kommt. Dieser ist lediglich von der Gewerkschaftszugehörigkeit abhängig und nicht abschmelzbar. Auch dieser Gewerkschaftsbonus wird durch die eben benannte Dynamisierung künftig mit der Entgelttabelle anwachsen und nimmt daher die oben beschriebene Höhe ein.

Als zweiten Baustein des „Gewerkschaftsbonus“ wird die Weihnachtsgratifikation, die im November zur Auszahlung kommt, um einen Bonus von + 5 % erhöht. D.h. unsere Mitglieder erhalten bei 12 / 24 / 36 bzw. 48 Monaten Betriebszugehörigkeit 25 / 35 / 45 bzw. 55 v.H. des individuellen Monatsentgelts. Je nach Entgeltgruppe beträgt dieser Bonus in 2023 zwischen 112,40 € und 278,30 € und dieser ist dynamisch, d.h. er erhöht sich künftig ebenfalls bei jeder Entgelterhöhung. Der Nachweis der Mitgliedschaft ist für die Weihnachtsgeldauszahlung im November bis Ende September zu erbringen.

Als letzten Baustein haben die Tarifparteien für die Auszubildenden folgende Veränderungen beschlossen. Die Auszubildenden werden in den Tarifvertrag Weihnachtsgratifikation aufgenommen und erhalten damit folgende Leistung:

Erstes Ausbildungsjahr                 20 % des Monatsentgelts            =>          160,– €

Zweites Ausbildungsjahr              30 % des Monatsentgelts            =>         255,– €

Drittes Ausbildungsjahr                40 % des Monatsentgelts            =>          400,– €

Viertes Ausbildungsjahr                50 % des Monatsentgelts            =>          530,– €

 

Zusätzlich vereinbarten die Tarifparteien eine Übernahmegarantie für Auszubildende:

Alle Auszubildenden haben mit einer Note von besser 2,5 in der Abschlussprüfung einen Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, zunächst befristet auf ein halbes Jahr.

Am Ende kann festgehalten werden, dass in dieser Tarifrunde an vielen Bausteinen unsere Tarifverträge verändert und fortentwickelt wurden. Diese Entwicklung soll helfen die Arbeitsplätze im Metallhandwerk Bayern noch attraktiver zu machen und damit einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Aus Sicht der Arbeitnehmer konnte im Eckentgelt mit einer Gesamtsteigerung von etwa 15 % der Inflation wirksam etwas entgegengesetzt werden. In den unteren Entgeltgruppen machen die Erhöhungen sogar fast 20 % aus.

Geschäftsführer Karsten Ristow

 

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Gruppenbild mit den Arbeitgebervertretern: Peter Schlosser; Karsten Ristow; Hans Schalk; Sebastian Scheder; Gerhard Sigmund; Hauptgeschäftsführer Richard Tauber; Frau Kamm ; Tarifkommissionsvorsitzender Hannes Müssel; Verbandsreferent Heinz Kelm