Die Tarifarbeit der Christlichen Gewerkschaft Metall in Bayern
Fragen und Antworten zu unserer Tarifarbeit
Was ist ein Tarifvertrag?
§ 1 Tarifvertragsgesetz definiert einen Tarifvertrag folgendermaßen:
„Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können.“
Was sind Tarifvertragsparteien?
Gem. § 2 I und II TVG sind Tarifvertragsparteien einerseits auf der Seite der Arbeitnehmer Gewerkschaften bzw. Zusammenschlüsse von Gewerkschaften, andererseits Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände.
Wann gilt ein Tarifvertrag in einem Arbeitsverhältnis?
In einem individuellen Arbeitsverhältnis gilt ein Tarifvertrag, wenn die so genannte „doppelte Tarifbindung“ beteht. Wenn also – bezogen auf das konkrete Arebitsverhältnis – einerseits der Arbeitgeber tarifgebunden ist, andererseits auch der Arbeitnehmer.
Tarifgebunden ist gemäß § 3 TVG jeder Arbeitgeber, der Mitglied des tarifvertragsschließenden Arbeitgeberverbandes ist, andererseits der Arbeitnehmer, der Mitglied in der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft ist.