Die Christliche Gewerkschaft Metall einigte sich mit dem Landesinnungsverband für das Bayerische Elektrohandwerk auf einen neuen Tarifabschluss im Bayrischen Elektrohandwerk. Für die mehr als 76.000 Beschäftigten in den verbandsangehörigen Mitgliedsbetrieben erhöhen sich die Tabellenentgelte zum 01.06.2023 um 6,5%. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 10 Monate und läuft damit bis zum 31.03.2024
Durch die kurze Vertragslaufzeit beträgt die Entgeltsteigerung auf das gesamte Jahr gerechnet 7,8 %.
Zum 01.09.2023 und damit pünktlich zum neuen Lehrjahr werden sich außerdem die Auszubildendenvergütungen um 60,– € pro Monat in jedem Lehrjahr wie folgt erhöhen:
940,– € (1.Lehrjahr)
990,– € (2.Lehrjahr)
1.040,– € (3.Lehrjahr)
1.090,– € (4.Lehrjahr)
Ab dem 01.01.2024 werden zudem die Montageauslösen und die Wegezeitvergütungen moderat erhöht. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.03.2024 und kann erstmalig mit einer Frist von 3 Monaten davor erstmalig gekündigt werden.
Sebastian Scheder, Geschäftsführer
Ich kann den Rechenweg nicht nachvollziehen, warum eine Erhöhung des Stundenlohns um 6,5% bei einer Laufzeit von 10 Monaten auf das Jahr gerechnet eine Erhöhung um 7,8% ergeben soll.
Im Diagramm der Entgeltentwicklung steht zweimal das Datum 01.06.2022. Nachdem ich ernsthaft erwäge, Mitglied bei der cgm zu werden, weil mein Arbeitgeber, Mitglied im LIV und somit dem Tarifverbund verpflichtet, sich beharrlich weigert, die jeweiligen vereinbarten Änderungen von sich aus weiterzugeben, möchte ich hier schon eine gewisse Korrektheit erleben, um in einem evtl. anberaumten Gespräch mit gesicherten Argumenten auftreten zu können.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Sehr geehrter Herr Wagner,
die Entgelte erhöhten sich um 6,5 %. Allerdings ist diese Erhöhung nicht nur für die 10 Monate der Laufzeit im Tarifvertrag abgebildet, sondern bildet natürlich die Basis für die nächste Erhöhung, die idealerweise ab dem 11.Monat dann wiederum gilt. Also zählt diese Erhöhung nicht für 10 Monate, sondern “für immer”.
Da Tariferhöhungen – um untereinander vergleichbar zu sein – jedoch immer “p.a.” angegeben werden, d.h. “per annum” bzw. “auf´s Jahr betrachtet”, muss man die Entgeltsteigerung in einem Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 10 Monaten in Relation zu eben dieser Laufzeit setzen: Die Entgelte erhöhen sich für 10 Monate um 6,5 %. D.h. pro Monat der Laufzeit um 0,65 %. Umgerechnet auf ein Jahr, d.h. 12 Monate macht die Steigerung also fiktive 7,8 % aus. Realistischerweise wird es jedoch mehr, da ja unterjährig die nächste Erhöhung ansteht. Der hier beschriebene Rechenweg lautet damit: (6,5 % / 10 Monate) * 12 Monate.
Sebastian Scheder