Vorteile einer CGM-Mitgliedschaft
Gewerkschaftliche Leistungen
- Arbeitsrechtsschutz
- Sozialrechtsschutz
- Streikgeld
- Freizeitunfallversicherung
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Sterbegeld
CGM-Mitglieder erhalten kompetente Rechtsberatung in allen arbeitsrechtlichen Fragen durch den jeweils örtlich zuständigen Rechtssekretär – völlig kostenfrei im Rahmen ihrer Mitgliedschaft!
Für komplexere Fragestellungen steht darüber hinaus das Justiziariat in unserer Hauptverwaltung in Stuttgart zur Verfügung.
Den Aufgabenschwerpunkte unserer Rechtsberatung im Arbeitsrecht bildet das Individualarbeitsrecht; ebenso werden aber auch Probleme aus dem Kollektivarbeitsrecht erörtert. Betriebsverfassungsrechtliche Themen werden ebenso bearbeitet, wie tarifvertragliche. Und auch unsere CGM-Betriebsräte und Vertrauensleute werden in all diesen Fachbereichen gesondert geschult und ständig auf dem Laufenden gehalten.
Sofern die reine Rechtsberatung nicht ausreicht, helfen wir unseren Mitgliedern auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche – gerichtlich, wie außergerichtlich!
In einem ersten Schritt wird regelmäßig der Arbeitgeber angeschrieben und zum korrekten Verhalten aufgefordert. Wo dies keinen Erfolg bringt, wird jedoch auch auf dem Klageweg versucht, dem Mitgied zu seinem Recht zu verhelfen. Nötigenfalls auch in zweiter oder dritter Instanz!
Die Bandbreite arbeitsrechtlicher Problemstellungen reicht von der Abmahnung bis zur Kündigung, von Problmen bei der Urlaubsgewährung bis hin zur Frage nach der korrekten tariflichen Eingruppierung. Aber natürlich schauen wir für unsere Mitglieder auch einmal über einen Arbeitsvertragsentwurf oder einen Auflösungsvertrag!
Auch im Sozialrecht genießen CGM-Mitglieder umfassende kompetente Rechtsberatung durch den jeweils örtlich zuständigen Rechtssekretär – völlig kostenfrei im Rahmen ihrer Mitgliedschaft!
Und auch hier kann im Notfall auf das Justiziariat in unserer Hauptverwaltung in Stuttgart zurückgegriffen werden.
Klassischerweise unterstützen unsere Rechtssekretäre die Mitglieder bei der Beantragung eines GdB (Grad der Behinderung) oder einer Gleichstellung sowie beim Stellen eines Verschlechterungsantrages.
Aber auch die Korrespondenz mit beispielsweise dem Versorgungsamt, den Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Pflegekassen sowie der Rentenversicherung) oder aber auch der zuständigen Berufsgenossenschaft nehmen wir unseren Mitgliedern ab, wo dies erforderlich ist.
Wenn sozialrechtliche Anträge ablehnend beschieden werden, legen wir im Namen unserer Mitglieder frist- und formgerecht Einspruch ein und begründen diesen bei der zuständigen Behörde bzw. dem zuständigen Träger einer Maßnahme.
Sofern es notwändig ist, den Klageweg zu beschreiten, dann leisten wir auch dies – notfalls auch in zweiter oder dritter Instanz!
Im Fall eines von den CGM-Gremien genehmigten Arbeitskampfes wird durch die Gewährung eines Streikgeldes bzw. einer Aussperrungsunterstützung dafür gesorgt, dass unsere Mitglieder nicht ohne Einkünfte da stehen.
Diese Leistung berechnet sich nach dem folgenden Schlüssel:
14-facher individueller Monatsbeitrag plus ggf. Verheiratetenzuschlag plus ggf. Kinderzuschlag
Diese Unterstützung wird wöchentlich gewährt, für anteilige Streikwochen wird der entsprechende Anteil fällig. Der Verheiratetenzuschlag beträgt übrigens 10 €, für jedes versorgungsberechtigte Kind bis zum 18.Lebensjahr gibt es einen Zuschlag in Höhe von 5 €.
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Tarifliche Bonusvereinbarungen
- Metall- und Elektroindustrie
- Metall-Handwerk
- Elektro-Handwerk
- SHK-Handwerk
- Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk
- Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
- Land- und Baumaschinentechniker-Handwerk
CGM-Mitglieder erhalten kompetente Rechtsberatung in allen arbeitsrechtlichen Fragen durch den jeweils örtlich zuständigen Rechtssekretär – völlig kostenfrei im Rahmen ihrer Mitgliedschaft!
Für komplexere Fragestellungen steht darüber hinaus das Justiziariat in unserer Hauptverwaltung in Stuttgart zur Verfügung.
Den Aufgabenschwerpunkte unserer Rechtsberatung im Arbeitsrecht bildet das Individualarbeitsrecht; ebenso werden aber auch Probleme aus dem Kollektivarbeitsrecht erörtert. Betriebsverfassungsrechtliche Themen werden ebenso bearbeitet, wie tarifvertragliche. Und auch unsere CGM-Betriebsräte und Vertrauensleute werden in all diesen Fachbereichen gesondert geschult und ständig auf dem Laufenden gehalten.
Sofern die reine Rechtsberatung nicht ausreicht, helfen wir unseren Mitgliedern auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche – gerichtlich, wie außergerichtlich!
In einem ersten Schritt wird regelmäßig der Arbeitgeber angeschrieben und zum korrekten Verhalten aufgefordert. Wo dies keinen Erfolg bringt, wird jedoch auch auf dem Klageweg versucht, dem Mitgied zu seinem Recht zu verhelfen. Nötigenfalls auch in zweiter oder dritter Instanz!
Die Bandbreite arbeitsrechtlicher Problemstellungen reicht von der Abmahnung bis zur Kündigung, von Problmen bei der Urlaubsgewährung bis hin zur Frage nach der korrekten tariflichen Eingruppierung. Aber natürlich schauen wir für unsere Mitglieder auch einmal über einen Arbeitsvertragsentwurf oder einen Auflösungsvertrag!
Auch im Sozialrecht genießen CGM-Mitglieder umfassende kompetente Rechtsberatung durch den jeweils örtlich zuständigen Rechtssekretär – völlig kostenfrei im Rahmen ihrer Mitgliedschaft!
Und auch hier kann im Notfall auf das Justiziariat in unserer Hauptverwaltung in Stuttgart zurückgegriffen werden.
Klassischerweise unterstützen unsere Rechtssekretäre die Mitglieder bei der Beantragung eines GdB (Grad der Behinderung) oder einer Gleichstellung sowie beim Stellen eines Verschlechterungsantrages.
Aber auch die Korrespondenz mit beispielsweise dem Versorgungsamt, den Sozialversicherungsträgern (Kranken- und Pflegekassen sowie der Rentenversicherung) oder aber auch der zuständigen Berufsgenossenschaft nehmen wir unseren Mitgliedern ab, wo dies erforderlich ist.
Wenn sozialrechtliche Anträge ablehnend beschieden werden, legen wir im Namen unserer Mitglieder frist- und formgerecht Einspruch ein und begründen diesen bei der zuständigen Behörde bzw. dem zuständigen Träger einer Maßnahme.
Sofern es notwändig ist, den Klageweg zu beschreiten, dann leisten wir auch dies – notfalls auch in zweiter oder dritter Instanz!
Im Fall eines von den CGM-Gremien genehmigten Arbeitskampfes wird durch die Gewährung eines Streikgeldes bzw. einer Aussperrungsunterstützung dafür gesorgt, dass unsere Mitglieder nicht ohne Einkünfte da stehen.
Diese Leistung berechnet sich nach dem folgenden Schlüssel:
14-facher individueller Monatsbeitrag plus ggf. Verheiratetenzuschlag plus ggf. Kinderzuschlag
Diese Unterstützung wird wöchentlich gewährt, für anteilige Streikwochen wird der entsprechende Anteil fällig. Der Verheiratetenzuschlag beträgt übrigens 10 €, für jedes versorgungsberechtigte Kind bis zum 18.Lebensjahr gibt es einen Zuschlag in Höhe von 5 €.
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